coronaschutzverordnung

Neue Corona Schutzverordnung vom 04.12.21

Die Landesregierung NRW setzt die in der vergangenen Woche getroffenen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Die Coronaschutzverordnung wurde entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten seit Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft. Ziele der verschärften Maßnahmen sind vor allem, das Infektionsgeschehen zu bremsen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle zu verhindern.

Die komplette Coronaschutzverordnung vom 04.12.21 können Sie unter diesem Link herunterladen.