Impressum
Die Sozietät Hofmann Schmidt Frey & Partner ist eine Partnerschaft im Sinne des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften, Angehöriger freier Berufe (PartGG), vertreten durch die geschäftsführenden Partner/Gesellschafter:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Brockmann, Rechtsanwalt Thomas Esch, Rechtsanwalt Martin Frey, Rechtsanwalt Udo Schmidt und Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt-Weustenfeld
Hattinger Straße 15
58332 Schwelm
Telefon: 02336 93560
Telefax: 02336 9356-35
E-Mail: info@hsp-rechtsanwaelte.de
Verantwortliche im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV
Rechtsanwalt Dr. Alexander Brockmann, Rechtsanwalt Thomas Esch, Rechtsanwalt Martin Frey, Rechtsanwalt Udo Schmidt und Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt-Weustenfeld
Hattinger Straße 15
58332 Schwelm
Telefon: 02336 93560
Telefax: 02336 9356-35
E-Mail: info@hsp-rechtsanwaelte.de
Weitere Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs- Informationsverordnung (DL-InfoV):
Eingetragen im Partnerschaftsregister: PR: 2802 AG Essen
Umsatzsteuer Ident-Nr.: 34150681030
Berufsbezeichnungen und zuständige Aufsichtsbehörden:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hofmann, Schmidt & Partner gehören der Rechtsanwaltskammer Hamm an und sind nach den gesetzlichen Bestimmungen der BRD zugelassen.
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Die Notare Martin Frey und Dr. Alexander Brockmann gehören der westfälischen Notarkammer an.
Westfälische Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm.
www.westfaelische-notarkammer.de
Die Notaraufsicht führt der Präsident des Landgerichts Hagen, Herr Prof. Dieter Coburger, Heinitzstraße 42, 58097 Hagen
www.lg-hagen.nrw.de
Hinweise zur Berufsbezeichnung:
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht wurden verliehen in der BRD.
Berufsständische Regelungen:
Für die berufliche Tätigkeit sämtlicher Anwälte der Sozietät gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und Fachanwaltsordnung (FAO) und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung(bis 30.06.2004) (BRAGebO)
Berufsordnung (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (seit 01.07.2004) (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
FAO (Fachanwaltsordnung)
Diese Gesetze und Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie können auch über die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Rechtsanwaltskammer Hamm bezogen werden.
Für die notarielle Tätigkeit gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
BNotO (Bundesnotarordnung)
BeurkG (Beurkundungsgesetz)
KostO (Kostenordnung)
DoNot (Dienstordnung für Notare)
Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer Hamm
Die Gesetze und Standesregeln können Sie in der aktuellen Fassung bei der Bundesnotarkammer einsehen.
www.bnotk.de
sowie www.notar.de/der-notar/berufsrecht
Vermeidung von Interessenkollisionen:
Gemäß § 43a Abs. 4 BRAO ist die Wahrnehmung widerstreitender Interessen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird daher von uns immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung nach § 73 Abs.2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Hamm oder nach §§ 191 ff BORA bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwälte bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Verfahrensregelungen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gem. § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Notarinnen und Notare sind zu gem. § 19 a Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro zu unterhalten.
Für unsere Berufsträger besteht die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei:
Allianz Deutschland AG Königinstraße 28, 80802 München;
LVM Versicherung Kolde-Ring 21, 48151 Münster;
R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Die Schadens-Haftpflichtversicherung gilt für das gesamte Gebiet der Europäischen Union und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.