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Mandantenfragebogen für gemeinschaftliche Testamente

Um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, den nachstehenden Fragebogen sorgfältig und – soweit möglich – vollständig auszufüllen. Wir benötigen diese Informationen zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich gemäß den Ihnen vorliegenden Hinweisen zur Datenverarbeitung durch unser Notariat verwendet. Hinweis vorab: Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden!

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