Udo Schmidt

Udo Schmidt

Seit 1990 bei Hofmann & Partner,
jetzt Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Compliance Officer (TÜV)
E-Mail: u.schmidt@hsp-rechtsanwaelte.de

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Compliance
  • Datenschutzrecht
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Kündigungsschutz
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • IT-Vertragsrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Beruflicher Werdegang

Seit 1990 zugelassener Rechtsanwalt in Schwelm
Seit 1992 Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fremdsprachen

Englisch

Tätigkeitsfelder

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Managern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir begleiten Arbeitgeber bei Umstrukturierungen und allen sonstigen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Leistungen in diesem Bereich zählen ebenso die Verhandlungsführung mit und für Betriebsräte. Wir wickeln Arbeitsgerichtsprozesse ab und beraten u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung.

Compliance bedeutet Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und internen Verhaltensregeln für Unternehmen. Korruptionsaffären, Umweltskandale, Bußgelder aufgrund von Kartellrechtsverstößen usw. haben namhafte Unternehmen und die verantwortlichen Manager bereits um ihren guten Ruf und an den Rand ihrer Existenzfähigkeit gebracht. Viele Unternehmen haben deshalb die Bedeutung von Compliance erkannt und für sich und ihre Zulieferer Compliance Management Systeme entwickelt, denen sich auch mittelständische Unternehmen kaum noch entziehen können. Wir beraten und unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung solcher Compliance Management Systeme.

Im Datenschutz beraten wir Unternehmen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, wirken bei der Gestaltung von unternehmensinternen Richtlinien zum Datenschutz mit und entwerfen und verhandeln datenschutzrechtliche Verträge, wie z. B. Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung und Fernwartung von IT-Systemen. Wir arbeiten eng mit den Datenschutzbeauftragten innerhalb und außerhalb der Unternehmen zusammen.

Die Gründung, Umwandlung oder Auflösung einer Gesellschaft, Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen gehören dem Fachbereich Gesellschaftsrecht an. Ob GmbH, AG, KG, oHG, UG (haftungsbeschränkt) PartG oder GbR und Verein, unser Notar und unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.

Wir beraten Kaufmann/Kauffrau und Handelsgesellschaften in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen der Handelskauf, das Handelsvertreterrecht, insbesondere auch die Handelsbräuche. Oftmals sind es Fragen der Haftung, die im Firmenalltag und besonders im Falle einer Firmenfortführung zum Tragen kommen.

Im Informationstechnlologierecht sind wir mit der Erstellung und Prüfung von Softwareüberlassungs- und Entwicklungsverträgen für Standard- und Individualsoftware sowie von Hardwareüberlassung und Kaufverträgen betraut. Zudem stehen wir Softwareherstellern, Internetdienstleistern, Systemhäusern und EDV-Kunden im Nutzungs- und Verwertungsbereich des Internets zur Seite.

Der zivilrechtliche Vertrag hat für Unternehmen sowie auch für Privatperson entscheidende Bedeutung. Wir prüfen oder entwerfen speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vertragswerke wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufsbedingungen oder Verkaufsbedingungen – selbstverständlich auch im Bereich E-Commerce/ Internethandel.
Jeder Unternehmer hat tagtäglich mit rechtlich relevanten Fragestellungen zu tun. Er schließt Verträge mit Kunden, Dienstleistern und Lieferanten, wirbt für sein Unternehmen, stellt Mitarbeiter ein, fasst Gesellschafterbeschlüsse usw. Sehr leicht können dabei aus Unwissenheit entstandene Fehler zu hohen Schäden führen. Wir übernehmen für die von uns beratenen Unternehmen die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung, gestalten und überprüfen Verträge und andere Schriftstücke. Das Erteilen von Auskünften – bei Bedarf auch mittels einer Telefonhotline für alle im Unternehmen auftauchenden Fragestellungen – zählt ebenfalls zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich. In besonderen Fällen, in denen wir mit unserem Fachwissen selbst nicht ausreichend weiterhelfen können, vermitteln wir entsprechend hochqualifizierte Spezialisten. Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Udo Schmidt und Alexander Posch.