Seit 1990 bei Hofmann & Partner,
jetzt Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Compliance Officer (TÜV)
E-Mail: u.schmidt@hsp-rechtsanwaelte.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Compliance
- Datenschutzrecht
- Beschäftigtendatenschutz
- Kündigungsschutz
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- IT-Vertragsrecht
- Vertragsrecht
- Wirtschaftsrecht
Beruflicher Werdegang
Seit 1990 zugelassener Rechtsanwalt in Schwelm
Seit 1992 Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fremdsprachen
Englisch
Tätigkeitsfelder
Compliance bedeutet Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und internen Verhaltensregeln für Unternehmen. Korruptionsaffären, Umweltskandale, Bußgelder aufgrund von Kartellrechtsverstößen usw. haben namhafte Unternehmen und die verantwortlichen Manager bereits um ihren guten Ruf und an den Rand ihrer Existenzfähigkeit gebracht. Viele Unternehmen haben deshalb die Bedeutung von Compliance erkannt und für sich und ihre Zulieferer Compliance Management Systeme entwickelt, denen sich auch mittelständische Unternehmen kaum noch entziehen können. Wir beraten und unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung solcher Compliance Management Systeme.
Im Datenschutz beraten wir Unternehmen bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, wirken bei der Gestaltung von unternehmensinternen Richtlinien zum Datenschutz mit und entwerfen und verhandeln datenschutzrechtliche Verträge, wie z. B. Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung und Fernwartung von IT-Systemen. Wir arbeiten eng mit den Datenschutzbeauftragten innerhalb und außerhalb der Unternehmen zusammen.
Die Gründung, Umwandlung oder Auflösung einer Gesellschaft, Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen gehören dem Fachbereich Gesellschaftsrecht an. Ob GmbH, AG, KG, oHG, UG (haftungsbeschränkt) PartG oder GbR und Verein, unser Notar und unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.
Wir beraten Kaufmann/Kauffrau und Handelsgesellschaften in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen der Handelskauf, das Handelsvertreterrecht, insbesondere auch die Handelsbräuche. Oftmals sind es Fragen der Haftung, die im Firmenalltag und besonders im Falle einer Firmenfortführung zum Tragen kommen.
Im Informationstechnlologierecht sind wir mit der Erstellung und Prüfung von Softwareüberlassungs- und Entwicklungsverträgen für Standard- und Individualsoftware sowie von Hardwareüberlassung und Kaufverträgen betraut. Zudem stehen wir Softwareherstellern, Internetdienstleistern, Systemhäusern und EDV-Kunden im Nutzungs- und Verwertungsbereich des Internets zur Seite.