kontoführungsgebühren zurückfordern

Kontoführungsgebühren zurückfordern

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs: Zu viel gezahlte Kontogebühren können zurückgefordert werden

Wer nicht auf die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank reagiert, muss die Gebührenerhöhungen hinnehmen. So war häufig die gängige Praxis – die ist aber unrechtmäßig, urteilte der Bundesgerichtshof nun Ende April in einem Aufsehen erregenden Urteil. Das Gericht war der Auffassung, die Klauseln der Banken seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen.
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für einen Großteil der Banken haben, denn Kunden, denen das in den letzten drei Jahren passiert ist, dürfen jetzt zu viel gezahlte Kontogebühren zurückfordern, so das Gericht. Es handelt sich zum Beispiel um Kosten für Konto- und Depotführung.
Ob dem Kunden im Einzelfall ein Erstattungsanspruch zusteht, sollte allerdings zuerst geprüft werden, bevor Ansprüche gegenüber der Bank geltend werden. Dabei ist auch die dreijährige Verjährungszeit der Ansprüche im Hinterkopf zu behalten.
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