Update zu den Coronavirus Schutzmaßnahmen

Zusammenfassung der neuesten Lockerungsschritte

Der Ennepe-Ruhr-Kreis weist seit einiger Zeit eine stabile Inzidenz unter 35 auf. Was dies für wichtige Folgen hat, stellen wir Ihnen an dieser Stelle noch einmal dar:

1. Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

Erlaubt sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts und vier weiteren Haushalten. Außerdem können sich bis zu 100 Personen mit negativen Test aus beliebigen Haushalten treffen. Geimpfte oder Genesene können auch aus weiteren Haushalten dazukommen. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

2. Was gilt für den Einzelhandel?

Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient (Supermärkte, Lebensmittelläden etc.) fällt das Prinzip des „click & meet“ weg. Auch ein Test ist vor dem Besuch des Geschäfts nicht mehr nötig. Für Geschäfte mit einer Fläche über 800 Quadratmeter ist nun eine Person je 10 Quadratmeter anstelle von 20 Quadratmetern erlaubt. Ab dem 1. September 2021 sind auf Jahrmärkten und Spezialmärkten Negativtestnachweise nicht mehr erforderlich.

3. Was gilt für Kultureinrichtungen?

Veranstaltungen außen und innen sind mit maximal 1000 Personen möglich. Die Besucherinnen und Besucher müssen über ein negatives Testergebnis verfügen. Die Mindestabstände müssen eingehalten werden. Ab 01.09. sind Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept wieder möglich.

4. Welche Angebote sind für Kinder und Jugendliche möglich?

Gruppenangebote können innen mit maximal 30 jungen Menschen stattfinden, außen mit 50 jungen Menschen und ohne Test. Auch innen kann hier auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden.

5. Welche Änderungen gibt es für den Sportbereich?

Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen möglich. Voraussetzung ist ein negativer Test. Über 1000 Zuschauer, höchstens aber ein Drittel der regelmäßigen Zuschauerkapazität sind auf Sportanlagen ohne Test wieder erlaubt. Innen sind bis zu 1000 Zuschauer, höchstens aber ein Drittel der regelmäßigen Zuschauerkapazität mit Test und Sitzplan erlaubt. Ab dem 1. September sind dann auch Sportfeste mit genehmigtem Konzept und Testpflicht ohne Personenbegrenzungen wieder möglich..

6. Was ist mit Freizeiteinrichtungen?

Freibäder können wieder ohne Tests besucht werden. Bordelle und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Eine Testpflicht ist notwendig. Clubs und Diskotheken dürfen ihre Außenbereiche für bis zu 100 Personen wieder öffnen. Ein negativer Test ist aber erforderlich. Ab dem 1. September und wenn die Landesinzidenz bei 35 oder darunter liegt, dürfen Clubs und Diskotheken ihre Innenbereiche ohne Personenbegrenzung öffnen. Ein genehmigtes Konzept und ein negativer Test sind hier aber weiterhin notwendig.

7. Was gilt für die Gastronomie?

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich ohne Test möglich.
Der Innenbereich darf bei einer Landesinzidenz von 35 oder darunter wieder ohne Negativtestnachweis genutzt werden.

8. Sind private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage wieder erlaubt?

Ja, private Veranstaltungen sind auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Mindestabstand mit bis zu 100 Gästen im Freien und mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen mit Negativtestnachweis zulässig.
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