IT-Recht

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Im Informationstechnlologierecht sind wir mit der Erstellung und Prüfung von Softwareüberlassungs- und Entwicklungsverträgen für Standard- und Individualsoftware sowie von Hardwareüberlassung und Kaufverträgen betraut. Zudem stehen wir Softwareherstellern, Internetdienstleistern, Systemhäusern und EDV-Kunden im Nutzungs- und Verwertungsbereich des Internets zur Seite. Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Udo Schmidt.