Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter, wenn es um Ihre Rechte aus dem Mietvertrag geht, z.B. Geltendmachung rückständiger Miete, Kündigung des Mietverhältnisses, Mieterhöhung, Mängel der Mietsache, Nebenkostenabrechnung, Abmahnung, Mietminderung, Räumung der Wohnung und Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Im Wohnungseigentumsrecht sind wir Ihr Ansprechpartner, soweit Sie als Eigentümer einer Wohnung betroffen sind im Zusammenhang mit Entscheidungen/Beschlüssen der Eigentümerversammlung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), z.B. betreffend Investitionen, Hausgeld etc. Ihre zuständigen Anwälte: Rüdiger Schmidt-Weustenfeld und Dr. Alexander Brockmann