Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Interessen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, wenn es gilt, gegenüber dem Unfallgegner und/oder dessen Versicherer Schadensersatzansprüche aus einem solchen Unfall durchzusetzen, sei es ein Anspruch wegen Sachschäden, Anspruch auf Leihwagen/Nutzungsausfall oder auf Schmerzensgeld. Droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den Konsequenzen eines Bußgeldes und möglicherweise eines Eintrag von Punkten in Flensburg sowie eines Fahrverbots sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluß oder Drogen: vielfältige Ordnungswidrigkeiten als Autofahrer/in sind möglich. Auch Strafverfahren, in denen eine Geldstrafe oder Haftstrafe und zusätzlich ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis anhängig sind, zählen zu den fachanwaltlichen Einsatzgebieten im Verkehrsrecht. Ob bei Nötigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr, Unfallflucht und anderen Verkehrsdelikten: wir leisten kompetente Beratung und Betreuung. Zudem werden wir für Sie tätig, wenn es um Ihren Führerschein und dessen Wiedererlangung geht, auch im Hinblick auf die Vorbereitung zur MPU. Ziehen Sie uns in allen verkehrsrechtlichen Belangen frühzeitig zu Rate! Ihre Ansprechpartner sind Thomas Esch und Rüdiger Schmidt-Weustenfeld