Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Mit Hilfe von Versicherungen kann eine Vielzahl von Risiken gedeckt werden. Ob die Versicherungsleistung gezahlt wird, hängt jedoch stets vom Einzelfall ab, z.B. ob der Versicherungsnehmer/der Versicherte seine Prämie gezahlt hat und Obliegenheiten/Pflichten nachgekommen ist, die er nach dem Versicherungsvertrag hat. Hierüber entsteht immer wieder Streit zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Naturgemäß hat der Versicherer hier einen Wissensvorteil gegenüber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, für den der Versicherungsvertrag, die Versicherungsbedingungen und die Gesetze sowie die Gesetzgebung schwer überschaubar sind. Es ist daher nahezu unerläßlich, bei Streitigkeiten mit einem Versicherer wegen der Leistung aus einer Versicherung rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen in allen Bereichen des Versicherungsrechts, schwerpunktmäßig im Recht der Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, der allgemeinen Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung, Kaskoversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Rechtsschutzversicherung. Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Rüdiger Schmidt-Weustenfeld