Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Unlautere Geschäftshandlungen von Mitbewerbern, vergleichende Werbung, irreführende Maßnahmen. Werden Sie als Unternehmer oder Privatperson unzulässig beeinträchtigt oder durch geschäftliche Handlungen belästigt? Wir verteidigen Ihre Rechte, führen Abmahnungen durch und beantragen – wenn nötig – einstweilige Verfügungen, damit solche Handlungen künftig unterlassen und etwaige Folgen beseitigt werden. Ist Ihnen ein Schaden entstanden, machen wir selbstverständlich Schadensersatzansprüche geltend. Im Falle von erfolgter oder drohender Abmahnung sowie bei einstweiliger Verfügung gegen Ihre Person, vertreten wir Sie bei der Abwehr von Ansprüchen – auch vorbeugend. Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Dr. Alexander Brockmann