Mandantenfragebogen zur zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz

Euroscheine

Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften ermitteln (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital-oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kontrolle […]