IT-Recht
Im Informationstechnlologierecht sind wir mit der Erstellung und Prüfung von Softwareüberlassungs- und Entwicklungsverträgen für Standard- und Individualsoftware sowie von Hardwareüberlassung und Kaufverträgen betraut. Zudem stehen wir Softwareherstellern, Internetdienstleistern, Systemhäusern und EDV-Kunden im Nutzungs- und Verwertungsbereich des Internets zur Seite. Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Udo Schmidt.
Udo Schmidt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, Compliance, Datenschutzrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, IT-Recht, IT- Vertragsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht